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Liebe Gäste!

Wir sind bereit für die kommende Saison, halten Ihr Zimmer/Appartement für Sie bereit und freuen uns schon jetzt auf Sie!

Aber wenn doch, wider Erwarten, etwas dazwischen kommt?
Sie können doch nicht kommen, aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung oder müssen eventuell früher heimreisen?

Ab sofort bieten wir Ihnen den Service und die Möglichkeit, sich zu versichern, um unnötige Kosten zu sparen, die in diesen Fällen entstehen können!

Der Reiserücktritts-Schutz der Europäischen Reiseversicherung beinhaltet nicht nur den Ersatz von Stornokosten ohne Selbstbehalt bei Reisestorno oder Reiseabbruch sondern leistet auch bei unverschuldeter verspäteter Anreise (z.B. durch eine Autopanne oder Straßensperre).

Sie können sich übrigens auch dann noch versichern, wenn Ihre Buchung schon länger zurück liegt. In diesem Fall gilt Ihr Versicherungsschutz ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss.

Nähere Informationen und die Möglichkeit zum Abschluss der Versicherung finden Sie hier.

 


Reiserücktrittsversicherung & Stornobedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, bzw. Bestellern Anwendung finden.

  1. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB
  • Bis spätesten 28 Tage vor dem vereinbarten Ankunktstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.
  • Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 28. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:
  • Stornierung bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag:
    -40% des vereinbarten Gesamtpreises;
  • Stornierung bis spätestens 8 Tage vor dem Ankunftstag:
    -60% des vereinbarten Gesamtpreises;
  • Stornierung weniger als 8 Tage vor dem Ankunftstag:
    -70% des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Die Stornierung muß durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
  • Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 70% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
  • Als vereinbarter Preis gilt jener, für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen.
  • Werden nicht alle gebuchten Betten belegt, bzw. storniert bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.

 

2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes
  • Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.
Urlaubs-Stornoschutz


Klicken Sie hier für den Online-Abschluss der Reiserücktrittsversicherung: logovps_tr

 
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